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erstellt 09.12.2024

RAVISolar spendet auch dieses Jahr wieder an Kieselstein Cracks for Help

Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung des Eishockeysports am Standort Chemnitz, besonders aber die Unterstützung sozialer Projekte wie z.B. den Elternverein Krebskranker Kinder Chemnitz e.V. und Lukas Stern e.V.

https://kcforhelp.de/aktivitaeten/

erstellt 11.10.2024

Doppelt so viele Steckersolaranlagen:

Auch wenn das Jahr noch lange nicht zu Ende ist – allein in den ersten neun Monaten hat sich die Anzahl der gemeinhin als „Balkonkraftwerke“ bezeichneten Anlagen in Deutschland verdoppelt:

Die Zahl der Balkonkraftwerke ist dieses Jahr in Deutschland stark gewachsen. Die Solarwirtschaft glaubt, das Wachstum werde sogar noch wachsen.

Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland hat sich seit Anfang dieses Jahres verdoppelt. Im Marktstammdatenregister sind 716.435 Balkonkraftwerke verzeichnet, die vor dem 1. Oktober 2024 in Betrieb gingen. Vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen waren 351.287 Steckersolargeräte.

Dieser Trend dürfte noch zunehmen, meint Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW). Dafür habe der Gesetzgeber mit dem Abbau mehrerer bürokratischer Hemmnisse die Grundlage geschaffen. Dazu zählt der BSW Meldepflichten beim Netzbetreiber, zudem seien die Preise der Solarsysteme weiter gesunken.

Eigentumsgemeinschaften dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr einfach blockieren

Dabei verweist der BSW auf Änderungen am Wohneigentums- und Mietrecht, dem der Bundesrat Ende September dieses Jahres zugestimmt hat. Durch die Gesetzesänderung werden Balkonkraftwerke zu "privilegierten Vorhaben". Dadurch können Eigentümergemeinschaften das Anbringen der Steckersolaranlagen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern, ähnlich baulicher Veränderungen, "die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen".

Das neue Recht werde "den Weg frei machen für die Nutzung von Steckersolargeräten auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten von Millionen Wohnungshaushalten in Deutschland", sagte Körnig. Mieterinnen und Mieter haben künftig Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft zum Anbringen und Nutzen eines technisch sicheren Steckersolargerätes.

hier der gesamte Artikel erschienen 4.10.24 Heise.de --> weiterlesen

erstellt 01.10.2024

Privilegierung für Steckersolar-Geräte

Mit den am 27. September 2024 beschlossen Änderungen dürfen Vermieter ihren Mietern die Installation nicht mehr einfach verbieten. Dank eines neuen Gesetzes wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Mietrecht aufgenommen. Dies bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter grundsätzlich einen Anspruch haben, Balkonsolaranlagen nutzen zu können.

Dies bedeutet, dass der Vermieter oder die Vermieterin den Einsatz von Balkonsolaranlagen zukünftig grundsätzlich zulassen muss.

Trotzdem sollten Mieter und Mieterinnen, bevor sie ein Balkonkraftwerk installieren ihren Vermieter informieren.

Diese Erleichterungen betreffen inhaltlich auch diejenigen, die als Eigentümerinnen und Eigentümer in Mehrparteienhäusern wohnen.

Worum geht es, und wo lag bisher das Problem?

Bisher war es möglich, dass eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) oder ein Vermieter der Anbringung eines Steckersolargerätes einfach widersprochen hat, er musste nicht einmal Gründe dazu nennen. Das hat in vielen Fällen Frust bei engagierten Mietern hinterlassen. Oder es führte zu noch größerem Ärger, wenn die Module ohne Zustimmung des Vermieters installiert wurden und der dann gefordert hat, diese wieder zu entfernen. Die „Privilegierung“ soll die Ablehnung nun erschweren, um noch mehr Module an Balkone, Fassade und auf Garagendächer zu bekommen.  

Hier der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 06.09.24:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0401-0500/419-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Hier Erläuterung zum Thema durch die DGS :

https://www.dgs.de/news/en-detail/270924-privilegierung-fuer-steckersolar-geraete/

Die Auswirkungen

Was hat die Aufnahme von Steckersolar-Geräten in die privilegierten Maßnahmen nun für Auswirkungen und Vorteile? Zuerst einmal, was es nicht bedeutet: Es bedeutet nicht, dass in Zukunft der Vermieter nicht mehr um Zustimmung gebeten und gefragt werden muss. Wie bereits geschrieben: „Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt.“ Die Anfrage selbst bleibt also wie bisher notwendig, auch wenn das in Medienberichten oft anders dargestellt wird.

Übrigens - schnell zugreifen!

Der Freistaat Sachsen fördert damit die Anschaffung von entsprechenden Anlagen einmalig mit 300 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlagen ab dem Stichtag 22. Juni 2023 gekauft oder bestellt wurden.

Anträge können Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Dafür muss die Anlage nicht nur gekauft, sondern auch erfolgreich in Betrieb genommen worden sein.

Der digital zu stellende Förderantrag beinhaltet zugleich den Verwendungsnachweis und den Auszahlungsantrag. Das heißt pro Vorhaben gibt es nur einen Verfahrensschritt.

Die SAB hält auf Ihrer Website umfangreiche Informationen zum Antrag sowie zu technischen Fragen bereit: Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen) - sab.sachsen.de

erstellt 30.08.2024

Balkonkraftwerke: Mit Batterien Sonnenenergie effizienter nutzen

Stecker-Solargeräte können einen wesentlichen Teil des Haushalts mit Strom versorgen. Eigenverbrauchsquote mit Speicherlösungen und optimierter Nutzung erhöhen. Solarpaket 1 erleichtert Anmeldung des Balkonkraftwerks. TÜV-Verband gibt Tipps zur Anmeldung und Installation von Stecker-Solargeräten.

Der selbst produzierte Strom boomt: Etwa 220.000 neue Anlagen registrierte die Bundesnetzagentur im ersten Halbjahr 2024. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 300.000 neue Balkonkraftwerke registriert. Für zusätzlichen Schub soll das im Mai von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket 1 sorgen, das es Bürger:innen erleichtert, ein Balkonkraftwerk zu installieren. „An sonnigen Tagen und bei optimaler Ausrichtung erzeugen Stecker-Solargeräte genug Strom, um einen erheblichen Teil des Haushaltsstrombedarfs zu decken“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Energieexperte beim TÜV-Verband. „Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 Watt produziert unter optimalen Bedingungen circa 550 Kilowattstunden Strom im Jahr.“ Das entspricht etwa 40 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines Einpersonenhaushalts. Entsprechende Beispielrechnungen bietet zum Beispiel die Hochschule HTW Berlin auf ihrer Website an. Der TÜV-Verband gibt Tipps für die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.....

Lohnt sich ein Speicher für überschüssigen Strom?

.....Für Haushalte mit kleinen Anlagen mit ein oder zwei Modulen lohnt sich ein Speicher oft nicht, da der überschüssige Strom gering ist. Bei größeren Anlagen mit vier oder fünf Modulen kann ein Speicher jedoch sinnvoll sein, insbesondere, wenn er günstig erworben wird. Unabhängig davon gibt es Möglichkeiten, den Eigenverbrauch auch ohne Speicher zu optimieren, zum Beispiel durch den gezielten Einsatz von Elektrogeräten in sonnenreichen Zeiten. Dafür können Verbraucher:innen Zeitschaltuhren nutzen und beispielsweise die Spülmaschine dann laufen lassen, wenn die Sonne mittags am stärksten ist.

Übrigens gibt es in den meisten Bundesländern öffentliche Förderungen für die Anschaffung und Installation von Stecker-Solargeräten. Die Mittel werden in der Regel über die Kommunen vor Ort ausgereicht. Eine Übersicht ist hier abrufbar.

--> hier vollständig weiterlesen - Pressemitteilung TÜV-Verband vom 27.08.24

erstellt 12.08.2024

Solarförderung vor dem Ende? Christian Lindner im Interview mit der Funke Mediengruppe

Kleine Hausanlgen und Balkonkraftwerke sind wohl nicht betroffen.

Im Rahmen der Haushaltsplanung der Bundesregierung möchte die Wirtschaftsweise Veronika Grimm Subventionen für den Klimaschutz kürzen. Die Ökonomin weist darauf hin, dass die Solar- und Heizungsförderung vor allem Wohlhabenden zugute kommt. „Was die Solarförderung betrifft, besteht ein dringender Handlungsbedarf. Die Subventionen sind massiv gestiegen. Dabei ist eine Förderung gar nicht mehr in der Breite nötig, weil es sich rechnet. Das muss schnellstmöglich beendet werden.“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in einem Interview mit der Funke Mediengruppe. am. 11.8.2024 .

Christian Lindner: Wir haben uns bereits darauf verständigt, dass die Subventionen für Erneuerbare Energien spätestens mit dem Kohleausstieg beendet werden. Aus meiner persönlichen Sicht könnten wir deutlich schneller sein. Die neue Kleinanlage auf dem Hausdach habe ich von der Mehrwertsteuer befreit, das ist bereits Förderung genug. Als Sofortmaßnahmen wird die Regierung zudem jede Förderung bei negativen Strompreisen, also wenn Energie im Überfluss im Netz ist, beenden. 

Mitte August werden die Punkte im Rahmen des Haushaltsentwurfs im Bundestag debattiert und der Bundestag soll im November darüber beschließen. „Bis dahin werden noch viele offene Fragen zu beantworten sein“, so Lindner.

mehr lesen ->

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Interviews/2024/2024-08-12-funke-mediengruppe.html

erstellt 17.05.2024

Save the Date!

Infoabend am 18.06.2024 um 18:00 Uhr in Niederwiesa

Sei dabei und erfahre alles über die faszinierende Welt der Solarenergie!

Wir laden herzlich zu unserem kostenlosen Solar Infoabend ein, wo wir gemeinsam über nachhaltige Energielösungen sprechen werden.

Erfahre, wie du mit unserem Ravi Selbstbau Prinzip deinen eigenen Beitrag zum Umweltschutz leisten kannst und entdecke die Vorteile der Solarenergie für dein Zuhause – praxisnah einfach erklärt. Weniger ausgeben, mehr haben. Viele Infos zum neuen Solarpaket 1 und und und .....

Datum: 18.06.2024

Uhrzeit: 18:00 Uhr

Anmeldung erforderlich! Sichere dir deinen Platz und registriere dich jetzt über den Link:

Wir freuen uns auf einen inspirierenden Abend mit euch!

erstellt 17.05.2024

VDE erklärt 800-Watt-Einspeisung für zulässig

Nach Inkrafttreten des Solarpakets I dürfen Balkonkraftwerke laut VDE nun 800 Watt einspeisen. Haushaltsstecker seien jedoch noch nicht zulässig.

Dürfen sie oder dürfen sie nicht? Nach der Verabschiedung des Solarpakets I durch die Ampelkoalition hat selbst in Expertenkreisen Unklarheit über die zulässige Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken geherrscht. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht zwar Erleichterungen für Steckersolargeräte mit einer Leistung von bis zu 800 Watt vor, jedoch "unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen". Nun hat der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) jedoch erklärt, diese Geräte könnten "seit 16. Mai 2024 mit einer maximalen Wechselrichter-Scheinleistung von 800 VA ins Stromnetz einspeisen".

Das am 26. April 2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz wurde am 15. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit einen Tag später in Kraft.

Das Gesetz sieht vor, dass sogenannte Steckersolargeräte nur noch einmalig bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen. Der Netzbetreiber muss nicht mehr gesondert informiert werden. Der Messstellenbetreiber hat anschließend vier Monate Zeit, um nötigenfalls einen neuen Zweirichtungszähler einzubauen, der den eingespeisten Strom messen kann.

Technische Vorgaben werden in dem Gesetz jedoch nicht geregelt. Dazu bereiten die Normierungsgremien derzeit eine neue Produktnorm vor, die vermutlich bis Ende des Jahres in Kraft treten könnte. Ein Anfang Mai 2024 vorgelegter neuer Entwurf sieht vor, die Einspeiseleistung von derzeit 600 VA Scheinleistung auf 800 VA zu erhöhen. Obwohl die Produktnorm noch nicht gültig ist, hält der VDE die höhere Einspeiseleistung wegen der Gesetzesänderung bereits für zulässig.

erstellt 30.04.2024

Die Frage der Fragen bei Kauf einer kleinen Solaranlage. Lohnt sich das Ganze oder eher nicht? Fachleute und ein Simulator helfen bei der Beantwortung.

Laut neuer Gesetze dürfen Bürger zukünftig leistungsstärkere Solarmodule an ihren Balkonen oder in ihren Gärten installieren.

Diese Balkonkraftwerke können bis zu 2 Kilowatt leisten, während die Wechselrichter, die den erzeugten Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom umwandeln, bis zu 800 Watt in die Steckdose einspeisen dürfen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat dies anhand eines fiktiven Dreipersonenhaushalts durchgerechnet: Ein Steckersolargerät mit einer Leistung von 800 Watt, das verschattungsfrei und senkrecht an einem Südbalkon montiert wird, kann etwa 560 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Davon können Verbraucher laut Experten etwa 350 Kilowattstunden nutzen, während der Rest unentgeltlich ins Netz eingespeist wird.

Bei einem angenommenen Strompreis von 35 Cent je Kilowattstunde würde die Ersparnis durch den selbst produzierten Strom etwa 122,50 Euro pro Jahr betragen. Bei einem Gerätepreis von 500 bis 700 Euro würde sich das Balkonkraftwerk daher innerhalb von rund vier bis sechs Jahren amortisieren.

Ein Online-Rechner unterstützt bei der Auswahl der richtigen Modulleistung für Solaranlagen. Die Rentabilität solcher Anlagen hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Anschaffungskosten, die Ausrichtung und Neigung der Module sowie der aktuelle Strompreis des Versorgers. Entscheidend ist auch, wie viel vom selbst produzierten Strom tatsächlich genutzt werden kann.

Es ist ratsam, Solarmodule entsprechend des eigenen Stromverbrauchs auszuwählen. Eine höhere Modulleistung führt nicht zwangsläufig zu größeren Einsparungen. Insbesondere bei Einpersonenhaushalten könnte aufgrund des geringen Stromverbrauchs häufig mehr Strom ins Netz eingespeist als selbst verbraucht werden.

Ein Batteriespeicher kann den selbst verbrauchten Anteil des erzeugten Stroms zwar erhöhen, jedoch sind diese Speicher im Vergleich zu den

erstellt 08.04.2024

Wir öffnen unsere Türen für euch! 🚪

Für die sächsischen Energietage zeigen wir, wie wir die Energiewende mitgestalten. 🌱

Lasst euch inspirieren, tauscht Erfahrungen aus und informiert euch über die Möglichkeiten von

erneuerbaren Energien. ⚡

🗓️ Datum: 16.04.2024

⏰ Uhrzeit: 17:00 Uhr

Anmeldung erforderlich! Sichere dir deinen Platz und registriere dich jetzt über den Link: https://ravi.solar/events/

@smekulsachsen

-> hier anmelden

erstellt 05.04.2024

Steckersolargeräte: Jetzt einfacher anmelden

Im „Solarpaket 1“ der Bundesregierung waren etliche Vereinfachungen für Steckersolar angekündigt worden. Eine der Maßnahmen sollte die vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister sein. Diese wurde jetzt von der Bundesnetzagentur vorgezogen.

Seit 1. April ist die Anmeldung von Steckersolargeräten ein Stück einfacher geworden: Wie politisch angekündigt, hat die Bundesnetzagentur den Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister vereinfacht. Ab sofort müssen für die kleinen Solargeräte weniger Angaben gemacht werden als zuvor.

Vereinfachung „light“

In einem Statement hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur die Änderung bejubelt: „Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen“.

Was bedeutet die Vereinfachung konkret?

Bei der neuen Anmeldemaske gibt es nun drei Auswahlmöglichkeiten: Steckerfertige Solaranlage (neu und vereinfacht), Solaranlage auf einem Dach und andere größere Solaranlage (meist Freiflächen oder speziellere Anlagen).

Beim Klick auf „steckerfertige Solaranlage“ werden nur noch folgende Daten abgefragt (siehe Screenshot unten): Ein selbst zu vergebender Name, die Anzahl der Module und die gesamte Modulleistung in Wattpeak, die Wechselrichterleitung, dazu die Nummer des Stromzählers zur Zuordnung.

Wird am Steckersolargerät eine (kleine) Batterie betrieben, wird noch deren Leistung in Watt und die Kapazität in Kilowattstunden des Speichers abgefragt.

Diese Daten können der Rechnung oder den Datenblättern entnommen werden und deshalb sogar von Laien eingetragen werden.

Bislang mussten - wie bei großen Anlagen - noch Fragen zur Regelbarkeit durch den Netzbetreiber und ähnliches beantwortet werden; das hat oft zu Irritationen bei privaten Betreibern von Steckersolargeräten geführt.

Anmeldung beim Netzbetreiber bleibt – zumindest vorerst

Fazit

Die Vereinfachung der Anmeldung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber leider nicht mehr. Jetzt gilt es, das (noch nicht verabschiedete) Solarpaket 1 so schnell es geht in die Umsetzung zu bekommen und dann mit dem Solarpaket II gleich weitere Vereinfachungen für die Solarnutzung politisch anzugehen. Parallel muss die neue Produktnorm zügig verabschiedet werden, um die dort verankerten Sicherheitskriterien wirksam werden zu lassen. Steckersolargeräte sind bislang sehr sicher – und das soll auch so bleiben.

Weitere Infos und was aktuell gilt -> hier weiterlesen

erstellt 25.03.2024

Leistungsgewinn durch bifaziale Module

Bifaziale Solarmodule sind mit Solarzellen ausgestattet, die sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite Sonnenstrom erzeugen können. Diese Module können sowohl direktes Sonnenlicht als auch reflektiertes Licht nutzen, was zu einem höheren Wirkungsgrad und verbesserten Erträgen führt. Durch die Nutzung von beiden Seiten der Module maximieren bifaziale Solarmodule die Energieernte und bieten eine effiziente Lösung für die Solarstromerzeugung. Auf der Rückseite wird je nach Untergrund das reflektierende Licht in Energie umgewandelt.

Ravi.Energi Solar Infoabend

erstellt 07.02.2024

Save the Date!

Infoabend am 12.03.2024 um 18:00 Uhr in Niederwiesa

Sei dabei und erfahre alles über die faszinierende Welt der Solarenergie!

Wir laden herzlich zu unserem kostenlosen Solar Infoabend ein, wo wir gemeinsam über nachhaltige Energielösungen sprechen werden.

Erfahre, wie du mit unserem Ravi Selbstbau Prinzip deinen eigenen Beitrag zum Umweltschutz leisten kannst und entdecke die Vorteile der Solarenergie für dein Zuhause – praxisnah einfach erklärt. Weniger ausgeben, mehr haben.

Datum: 12.03.2024

Uhrzeit: 18:00 Uhr

Anmeldung erforderlich! Sichere dir deinen Platz und registriere dich jetzt über den Link:

Wir freuen uns auf einen inspirierenden Abend mit euch!