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erstellt 01.10.2024

Privilegierung für Steckersolar-Geräte

Mit den am 27. September 2024 beschlossen Änderungen dürfen Vermieter ihren Mietern die Installation nicht mehr einfach verbieten. Dank eines neuen Gesetzes wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Mietrecht aufgenommen. Dies bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter grundsätzlich einen Anspruch haben, Balkonsolaranlagen nutzen zu können.

Dies bedeutet, dass der Vermieter oder die Vermieterin den Einsatz von Balkonsolaranlagen zukünftig grundsätzlich zulassen muss.

Trotzdem sollten Mieter und Mieterinnen, bevor sie ein Balkonkraftwerk installieren ihren Vermieter informieren.

Diese Erleichterungen betreffen inhaltlich auch diejenigen, die als Eigentümerinnen und Eigentümer in Mehrparteienhäusern wohnen.

Worum geht es, und wo lag bisher das Problem?

Bisher war es möglich, dass eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) oder ein Vermieter der Anbringung eines Steckersolargerätes einfach widersprochen hat, er musste nicht einmal Gründe dazu nennen. Das hat in vielen Fällen Frust bei engagierten Mietern hinterlassen. Oder es führte zu noch größerem Ärger, wenn die Module ohne Zustimmung des Vermieters installiert wurden und der dann gefordert hat, diese wieder zu entfernen. Die „Privilegierung“ soll die Ablehnung nun erschweren, um noch mehr Module an Balkone, Fassade und auf Garagendächer zu bekommen.  

Hier der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 06.09.24:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0401-0500/419-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Hier Erläuterung zum Thema durch die DGS :

https://www.dgs.de/news/en-detail/270924-privilegierung-fuer-steckersolar-geraete/

Die Auswirkungen

Was hat die Aufnahme von Steckersolar-Geräten in die privilegierten Maßnahmen nun für Auswirkungen und Vorteile? Zuerst einmal, was es nicht bedeutet: Es bedeutet nicht, dass in Zukunft der Vermieter nicht mehr um Zustimmung gebeten und gefragt werden muss. Wie bereits geschrieben: „Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt.“ Die Anfrage selbst bleibt also wie bisher notwendig, auch wenn das in Medienberichten oft anders dargestellt wird.

Übrigens - schnell zugreifen!

Der Freistaat Sachsen fördert damit die Anschaffung von entsprechenden Anlagen einmalig mit 300 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlagen ab dem Stichtag 22. Juni 2023 gekauft oder bestellt wurden.

Anträge können Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Dafür muss die Anlage nicht nur gekauft, sondern auch erfolgreich in Betrieb genommen worden sein.

Der digital zu stellende Förderantrag beinhaltet zugleich den Verwendungsnachweis und den Auszahlungsantrag. Das heißt pro Vorhaben gibt es nur einen Verfahrensschritt.

Die SAB hält auf Ihrer Website umfangreiche Informationen zum Antrag sowie zu technischen Fragen bereit: Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen) - sab.sachsen.de

erstellt 30.08.2024

Balkonkraftwerke: Mit Batterien Sonnenenergie effizienter nutzen

Stecker-Solargeräte können einen wesentlichen Teil des Haushalts mit Strom versorgen. Eigenverbrauchsquote mit Speicherlösungen und optimierter Nutzung erhöhen. Solarpaket 1 erleichtert Anmeldung des Balkonkraftwerks. TÜV-Verband gibt Tipps zur Anmeldung und Installation von Stecker-Solargeräten.

Der selbst produzierte Strom boomt: Etwa 220.000 neue Anlagen registrierte die Bundesnetzagentur im ersten Halbjahr 2024. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 300.000 neue Balkonkraftwerke registriert. Für zusätzlichen Schub soll das im Mai von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket 1 sorgen, das es Bürger:innen erleichtert, ein Balkonkraftwerk zu installieren. „An sonnigen Tagen und bei optimaler Ausrichtung erzeugen Stecker-Solargeräte genug Strom, um einen erheblichen Teil des Haushaltsstrombedarfs zu decken“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Energieexperte beim TÜV-Verband. „Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 Watt produziert unter optimalen Bedingungen circa 550 Kilowattstunden Strom im Jahr.“ Das entspricht etwa 40 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines Einpersonenhaushalts. Entsprechende Beispielrechnungen bietet zum Beispiel die Hochschule HTW Berlin auf ihrer Website an. Der TÜV-Verband gibt Tipps für die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.....

Lohnt sich ein Speicher für überschüssigen Strom?

.....Für Haushalte mit kleinen Anlagen mit ein oder zwei Modulen lohnt sich ein Speicher oft nicht, da der überschüssige Strom gering ist. Bei größeren Anlagen mit vier oder fünf Modulen kann ein Speicher jedoch sinnvoll sein, insbesondere, wenn er günstig erworben wird. Unabhängig davon gibt es Möglichkeiten, den Eigenverbrauch auch ohne Speicher zu optimieren, zum Beispiel durch den gezielten Einsatz von Elektrogeräten in sonnenreichen Zeiten. Dafür können Verbraucher:innen Zeitschaltuhren nutzen und beispielsweise die Spülmaschine dann laufen lassen, wenn die Sonne mittags am stärksten ist.

Übrigens gibt es in den meisten Bundesländern öffentliche Förderungen für die Anschaffung und Installation von Stecker-Solargeräten. Die Mittel werden in der Regel über die Kommunen vor Ort ausgereicht. Eine Übersicht ist hier abrufbar.

--> hier vollständig weiterlesen - Pressemitteilung TÜV-Verband vom 27.08.24

erstellt 12.08.2024

Solarförderung vor dem Ende? Christian Lindner im Interview mit der Funke Mediengruppe

Kleine Hausanlgen und Balkonkraftwerke sind wohl nicht betroffen.

Im Rahmen der Haushaltsplanung der Bundesregierung möchte die Wirtschaftsweise Veronika Grimm Subventionen für den Klimaschutz kürzen. Die Ökonomin weist darauf hin, dass die Solar- und Heizungsförderung vor allem Wohlhabenden zugute kommt. „Was die Solarförderung betrifft, besteht ein dringender Handlungsbedarf. Die Subventionen sind massiv gestiegen. Dabei ist eine Förderung gar nicht mehr in der Breite nötig, weil es sich rechnet. Das muss schnellstmöglich beendet werden.“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in einem Interview mit der Funke Mediengruppe. am. 11.8.2024 .

Christian Lindner: Wir haben uns bereits darauf verständigt, dass die Subventionen für Erneuerbare Energien spätestens mit dem Kohleausstieg beendet werden. Aus meiner persönlichen Sicht könnten wir deutlich schneller sein. Die neue Kleinanlage auf dem Hausdach habe ich von der Mehrwertsteuer befreit, das ist bereits Förderung genug. Als Sofortmaßnahmen wird die Regierung zudem jede Förderung bei negativen Strompreisen, also wenn Energie im Überfluss im Netz ist, beenden. 

Mitte August werden die Punkte im Rahmen des Haushaltsentwurfs im Bundestag debattiert und der Bundestag soll im November darüber beschließen. „Bis dahin werden noch viele offene Fragen zu beantworten sein“, so Lindner.

mehr lesen ->

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Interviews/2024/2024-08-12-funke-mediengruppe.html

erstellt 17.05.2024

Save the Date!

Infoabend am 18.06.2024 um 18:00 Uhr in Niederwiesa

Sei dabei und erfahre alles über die faszinierende Welt der Solarenergie!

Wir laden herzlich zu unserem kostenlosen Solar Infoabend ein, wo wir gemeinsam über nachhaltige Energielösungen sprechen werden.

Erfahre, wie du mit unserem Ravi Selbstbau Prinzip deinen eigenen Beitrag zum Umweltschutz leisten kannst und entdecke die Vorteile der Solarenergie für dein Zuhause – praxisnah einfach erklärt. Weniger ausgeben, mehr haben. Viele Infos zum neuen Solarpaket 1 und und und .....

Datum: 18.06.2024

Uhrzeit: 18:00 Uhr

Anmeldung erforderlich! Sichere dir deinen Platz und registriere dich jetzt über den Link:

Wir freuen uns auf einen inspirierenden Abend mit euch!

erstellt 17.05.2024

VDE erklärt 800-Watt-Einspeisung für zulässig

Nach Inkrafttreten des Solarpakets I dürfen Balkonkraftwerke laut VDE nun 800 Watt einspeisen. Haushaltsstecker seien jedoch noch nicht zulässig.

Dürfen sie oder dürfen sie nicht? Nach der Verabschiedung des Solarpakets I durch die Ampelkoalition hat selbst in Expertenkreisen Unklarheit über die zulässige Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken geherrscht. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht zwar Erleichterungen für Steckersolargeräte mit einer Leistung von bis zu 800 Watt vor, jedoch "unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen". Nun hat der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) jedoch erklärt, diese Geräte könnten "seit 16. Mai 2024 mit einer maximalen Wechselrichter-Scheinleistung von 800 VA ins Stromnetz einspeisen".

Das am 26. April 2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz wurde am 15. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit einen Tag später in Kraft.

Das Gesetz sieht vor, dass sogenannte Steckersolargeräte nur noch einmalig bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen. Der Netzbetreiber muss nicht mehr gesondert informiert werden. Der Messstellenbetreiber hat anschließend vier Monate Zeit, um nötigenfalls einen neuen Zweirichtungszähler einzubauen, der den eingespeisten Strom messen kann.

Technische Vorgaben werden in dem Gesetz jedoch nicht geregelt. Dazu bereiten die Normierungsgremien derzeit eine neue Produktnorm vor, die vermutlich bis Ende des Jahres in Kraft treten könnte. Ein Anfang Mai 2024 vorgelegter neuer Entwurf sieht vor, die Einspeiseleistung von derzeit 600 VA Scheinleistung auf 800 VA zu erhöhen. Obwohl die Produktnorm noch nicht gültig ist, hält der VDE die höhere Einspeiseleistung wegen der Gesetzesänderung bereits für zulässig.

erstellt 30.04.2024

Die Frage der Fragen bei Kauf einer kleinen Solaranlage. Lohnt sich das Ganze oder eher nicht? Fachleute und ein Simulator helfen bei der Beantwortung.

Laut neuer Gesetze dürfen Bürger zukünftig leistungsstärkere Solarmodule an ihren Balkonen oder in ihren Gärten installieren.

Diese Balkonkraftwerke können bis zu 2 Kilowatt leisten, während die Wechselrichter, die den erzeugten Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom umwandeln, bis zu 800 Watt in die Steckdose einspeisen dürfen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat dies anhand eines fiktiven Dreipersonenhaushalts durchgerechnet: Ein Steckersolargerät mit einer Leistung von 800 Watt, das verschattungsfrei und senkrecht an einem Südbalkon montiert wird, kann etwa 560 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Davon können Verbraucher laut Experten etwa 350 Kilowattstunden nutzen, während der Rest unentgeltlich ins Netz eingespeist wird.

Bei einem angenommenen Strompreis von 35 Cent je Kilowattstunde würde die Ersparnis durch den selbst produzierten Strom etwa 122,50 Euro pro Jahr betragen. Bei einem Gerätepreis von 500 bis 700 Euro würde sich das Balkonkraftwerk daher innerhalb von rund vier bis sechs Jahren amortisieren.

Ein Online-Rechner unterstützt bei der Auswahl der richtigen Modulleistung für Solaranlagen. Die Rentabilität solcher Anlagen hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Anschaffungskosten, die Ausrichtung und Neigung der Module sowie der aktuelle Strompreis des Versorgers. Entscheidend ist auch, wie viel vom selbst produzierten Strom tatsächlich genutzt werden kann.

Es ist ratsam, Solarmodule entsprechend des eigenen Stromverbrauchs auszuwählen. Eine höhere Modulleistung führt nicht zwangsläufig zu größeren Einsparungen. Insbesondere bei Einpersonenhaushalten könnte aufgrund des geringen Stromverbrauchs häufig mehr Strom ins Netz eingespeist als selbst verbraucht werden.

Ein Batteriespeicher kann den selbst verbrauchten Anteil des erzeugten Stroms zwar erhöhen, jedoch sind diese Speicher im Vergleich zu den

erstellt 08.04.2024

Wir öffnen unsere Türen für euch! 🚪

Für die sächsischen Energietage zeigen wir, wie wir die Energiewende mitgestalten. 🌱

Lasst euch inspirieren, tauscht Erfahrungen aus und informiert euch über die Möglichkeiten von

erneuerbaren Energien. ⚡

🗓️ Datum: 16.04.2024

⏰ Uhrzeit: 17:00 Uhr

Anmeldung erforderlich! Sichere dir deinen Platz und registriere dich jetzt über den Link: https://ravi.solar/events/

@smekulsachsen

-> hier anmelden

erstellt 05.04.2024

Steckersolargeräte: Jetzt einfacher anmelden

Im „Solarpaket 1“ der Bundesregierung waren etliche Vereinfachungen für Steckersolar angekündigt worden. Eine der Maßnahmen sollte die vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister sein. Diese wurde jetzt von der Bundesnetzagentur vorgezogen.

Seit 1. April ist die Anmeldung von Steckersolargeräten ein Stück einfacher geworden: Wie politisch angekündigt, hat die Bundesnetzagentur den Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister vereinfacht. Ab sofort müssen für die kleinen Solargeräte weniger Angaben gemacht werden als zuvor.

Vereinfachung „light“

In einem Statement hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur die Änderung bejubelt: „Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen“.

Was bedeutet die Vereinfachung konkret?

Bei der neuen Anmeldemaske gibt es nun drei Auswahlmöglichkeiten: Steckerfertige Solaranlage (neu und vereinfacht), Solaranlage auf einem Dach und andere größere Solaranlage (meist Freiflächen oder speziellere Anlagen).

Beim Klick auf „steckerfertige Solaranlage“ werden nur noch folgende Daten abgefragt (siehe Screenshot unten): Ein selbst zu vergebender Name, die Anzahl der Module und die gesamte Modulleistung in Wattpeak, die Wechselrichterleitung, dazu die Nummer des Stromzählers zur Zuordnung.

Wird am Steckersolargerät eine (kleine) Batterie betrieben, wird noch deren Leistung in Watt und die Kapazität in Kilowattstunden des Speichers abgefragt.

Diese Daten können der Rechnung oder den Datenblättern entnommen werden und deshalb sogar von Laien eingetragen werden.

Bislang mussten - wie bei großen Anlagen - noch Fragen zur Regelbarkeit durch den Netzbetreiber und ähnliches beantwortet werden; das hat oft zu Irritationen bei privaten Betreibern von Steckersolargeräten geführt.

Anmeldung beim Netzbetreiber bleibt – zumindest vorerst

Fazit

Die Vereinfachung der Anmeldung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber leider nicht mehr. Jetzt gilt es, das (noch nicht verabschiedete) Solarpaket 1 so schnell es geht in die Umsetzung zu bekommen und dann mit dem Solarpaket II gleich weitere Vereinfachungen für die Solarnutzung politisch anzugehen. Parallel muss die neue Produktnorm zügig verabschiedet werden, um die dort verankerten Sicherheitskriterien wirksam werden zu lassen. Steckersolargeräte sind bislang sehr sicher – und das soll auch so bleiben.

Weitere Infos und was aktuell gilt -> hier weiterlesen

erstellt 25.03.2024

Leistungsgewinn durch bifaziale Module

Bifaziale Solarmodule sind mit Solarzellen ausgestattet, die sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite Sonnenstrom erzeugen können. Diese Module können sowohl direktes Sonnenlicht als auch reflektiertes Licht nutzen, was zu einem höheren Wirkungsgrad und verbesserten Erträgen führt. Durch die Nutzung von beiden Seiten der Module maximieren bifaziale Solarmodule die Energieernte und bieten eine effiziente Lösung für die Solarstromerzeugung. Auf der Rückseite wird je nach Untergrund das reflektierende Licht in Energie umgewandelt.

Ravi.Energi Solar Infoabend

erstellt 07.02.2024

Save the Date!

Infoabend am 12.03.2024 um 18:00 Uhr in Niederwiesa

Sei dabei und erfahre alles über die faszinierende Welt der Solarenergie!

Wir laden herzlich zu unserem kostenlosen Solar Infoabend ein, wo wir gemeinsam über nachhaltige Energielösungen sprechen werden.

Erfahre, wie du mit unserem Ravi Selbstbau Prinzip deinen eigenen Beitrag zum Umweltschutz leisten kannst und entdecke die Vorteile der Solarenergie für dein Zuhause – praxisnah einfach erklärt. Weniger ausgeben, mehr haben.

Datum: 12.03.2024

Uhrzeit: 18:00 Uhr

Anmeldung erforderlich! Sichere dir deinen Platz und registriere dich jetzt über den Link:

Wir freuen uns auf einen inspirierenden Abend mit euch!

erstellt 14.12.2023

RAVISolar spendet wieder an Kieselstein Cracks for HELP e.V.

Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung des Eishockeysports am Standort Chemnitz, besonders aber die Unterstützung sozialer Projekte wie z.B. den Elternverein Krebskranker Kinder Chemnitz e.V. und Lukas Stern e.V.

Der Förderverein Kieselstein Cracks for Help e.V. mit Sitz in Chemnitz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Wir finden das regionale Engagement super und beteiligen uns für den guten Zweck. Gern sind wir auch in den kommenden Jahren als Unterstützer mit von der Partie! -> weiterlesen in Facebook

erstellt 14.12.2023

Neuer Steckersolar-Änderungsmonitor:

Was gilt schon, was gilt noch nicht?

Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW hat die DGS einen „Steckersolar-Änderungsmonitor“ entwickelt, den Sie hier aufrufen können. Auf dieser Seite werden die verschiedenen aktuellen Rahmenbedingungen kurz erläutert und anstehende Änderungen beschrieben. Wann diese Änderungen erwartet werden, ist ebenfalls angegeben.

Hintergrund: Im kommenden Jahr 2024 werden sich zahlreiche Rahmenbedingungen für Steckersolargeräte ändern, von der Leistungsgrenze 600/800 Watt über die Änderung von Elektronormen bis hin zurzur Einführung von Privilegierung und einer neuen Produktnorm für diese Geräte. Mit dem „Steckersolar-Änderungsmonitor“ sollen Interessierte und Anwender die Möglichkeit erhalten, den aktuell gültigen Stand der Vorgaben nachschauen zu können.

Was gilt für Steckersolargeräte heute schon und was nicht? Diese Informationen gibt es zukünftig von DGS gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW hier online.

erstellt 11.12.2023

Finanzverwaltung präzisiert Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen weiter

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine weitere Verwaltungsanweisung zur Anwendung des Nullsteuersatzes beim Verkauf von Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht. In dem BMF-Schreiben werden häufige Einzelfragen aus der Praxis beantwortet.

Link zum BMF-Schreiben vom 20. November 2023:

Umsatzsteuer; Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG))

Text erschienen 08.12.23 PV-Magazine.de

erstellt 12.11.2023

Die neueste Zelltechnologie von Trina Solar

Die Nachfrage nach Solarenergie ist nach wie vor hoch. Auch unsere Lieferanten sind nicht untätig. Sie optimieren ständig ihre Produktions- und Lieferkette, um neue Zell- und Modultechnologien zu entwickeln. Trina Solar ist der Meinung, dass Ihre Kunden bei der Auswahl von Solarmodulen auf drei Dinge Wert legen: maximale Leistung, störungsfreier Betrieb und ein ansprechendes Erscheinungsbild auf dem Dach. Und genau hier setzt das neue Vertex S+ mit der neuesten n-Typ i-TOPCon-Zelltechnologie an. In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, was diese Module und die neueste Zelltechnologie so besonders macht.

Lernen Sie Trina Solar Vertex S+ kennen

„n-Typ i-TOPCon (Tunnel Oxidized Passivated Contacts)-Module weisen den Weg zu höherer Effizienz mit besserer Leistung und weniger Degradation.“

- Klaus Hofmeister, Produktmarketing-Manager, Trina Solar.

Im Vergleich zu ähnlichen p-Typ-Modulen liefert die Vertex S+ n-Typ-Serie über 30 Jahre hinweg 10 % mehr Energie, da sie über Doppelglas verfügt. Die Module haben außerdem einen hohen Wirkungsgrad von 22,5 % (statt 21,3 %). Außerdem verfügt die Version NEG9RC.27 über eine transparente Rückwand, wodurch diese Module auf dem Dach kaum auffallen. Ein weiterer Vorteil dieser Module: Sie wiegen nur 21 kg!

n-Typ- und p-Typ-Solarmodule im Vergleich

Die n-Typ-Solarmodule von Trina Solar haben nicht nur eine höhere Moduleffizienz, sondern auch eine längere Produktgarantie. Während für p-Typ-Module eine Produktgarantie von 15 Jahren gilt, beträgt diese für n-Typ-Module 25 Jahre. Diese Unterschiede werden durch zwei besondere Merkmale von n-Typ-Modulen verursacht.

Höhere Leistung

Dank der höheren Elektronenbeweglichkeit in n-Typ-Modulen ist die Stromerzeugung selbst bei Schatten oder Bewölkung besser als bei p-Typ-Modulen. Dies ist auf die aktualisierte i-TOPCon-Technologie zurückzuführen. Diese Module haben zusätzliche Schichten zwischen der Solarzelle und dem Metallkontakt. Infolgedessen wird weniger Energie verschwendet und Ihre Kunden profitieren von einer höheren Leistung pro Modul.

Weniger Degradation

n-Typ-Solarmodule sind weniger anfällig für LID (Light Induced Degradation) als p-Typ-Module. Laut Trina Solar haben n-Typ-Module eine 50 % geringere Degradation im ersten Jahr als p-Typ-Module (1 % gegenüber 2 %). Außerdem haben n-Typ-Module ab dem zweiten Jahr einen geringeren jährlichen Leistungsabfall als p-Typ-Module (0,4 % gegenüber 0,45 %).

Wie geht es weiter?

Trina Solar sieht seine Zukunft in der innovativen n-Typ i-TOPCon-Technologie. In Zukunft streben sie sogar aufgrund von Innovationen in dieser Zelltechnologie einen Wirkungsgrad von 27 bis 30 % an. Dank dieser langfristigen Innovationen erreichen Kunden letztendlich ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Über unsere Kanäle werden wir Ihnen in den kommenden Wochen mehr über Innovationen, neue Produkte und die Bewältigung von Herausforderungen auf dem Solarmarkt berichten

unser Balkonkraftwerk Set Angebot -> hier zum Set -> hier zum Modul

erstellt 22.09.2023

Keine Spezialmodule mehr über 4 m Höhe - Vereinfachung für Steckersolar

Seit Mitte 2022 sind etliche Vereinfachungen und Verbesserungen für den Einsatz von PV-Modulen gekommen. Beispiele sind das EEG 2023 und auch die steuerlichen Vereinfachungen, die Ende 2022 beschlossen wurden.

Jetzt kam eine überraschende Vereinfachung um die Ecke: Nachdem in der Vergangenheit verstärkt darauf hingewiesen wurde, dass bei Steckersolargeräten in einer Höhe von über vier Metern spezielle Solarmodule genutzt werden müssen, wurde das nun verneint: Die Fachkommission Bautechnik der Bundesländer habe in ihrer jüngsten Sitzung besprochen, dass Steckersolargeräte keine Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen sind. Damit fällt nun die Forderung, dass bei Steckersolargeräten nur Module mit einer AbZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder Kunststoffmodule verwendet werden dürfen, weg.

Oftmals nicht beachtet

In der Vergangenheit wurde das in der Praxis ohnehin kaum beachtet: Nur eine Handvoll Module auf dem deutschen Markt haben ein solches „AbZ“-Zertifikat. Hersteller haben auch nicht darauf aufmerksam gemacht. Oft wurden auch aus Gründen des geringeren Gewichts und des besseren Handlings Module aus Kunststoff verwendet, dieses Argument spricht auch weiterhin für die Verwendung dieser Module in großen Höhen an Gebäuden. Doch nun dürfen auch Standard-Module ohne das weitere Spezialzertifikat eingesetzt werden.

Wichtig für alle Module bleibt: Eine sehr stabile Befestigung ist hier unbedingt notwendig. Demnächst werden vermutlich wieder die ersten Herbststürme übers Land ziehen und da sollten möglichst keine Bilder von abgefallenen Solarmodulen in der Presse zu finden sein.

Nur Steckersolar, nicht PV-Fassaden oder Carports

Die Begründung der Fachkommission, das Steckersolargeräte nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, weist auch darauf hin, dass diese Vereinfachung nicht für die Installation von PV-Fassaden nutzbar ist. Eine PV-Fassade ist fest verankert und meist Teil des Gebäudes, somit bliebt hier die Regelung erhalten, genauso wie für Module, die als Bedachung für einen Carport aufgebaut werden (also ohne separate Dachdeckung unter den Modulen).

Offizielle Meldung des DIBt folgt noch

Derzeit liegt einigen Medien die Bestätigung des Vorsitzenden der Kommission vor, damit kann das als ausreichend gesichert angenommen werden. Nachdem der Beschluss der Fachkommission derzeit noch nirgend (außer in Medienberichten) nachzulesen ist, will das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) „in Kürze“ eine Information dazu veröffentlichen. Wir haben nachgesehen – aktuell ist dort noch nichts auf der Website. halten unsere Leser im Rahmen der DGS-News hier weiter aktuell auf dem Laufenden.

*Originalnewsmeldung durch die DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V , ein Bericht von Jörg Sutter

-> hier lesen

erstellt 19.09.2023

Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt dauerhaft

Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) auf Basis einer Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) betont. Die seit Jahresanfang geltende Steuerbefreiung hatte zuletzt mit dazu beigetragen, dass in der ersten Jahreshälfte mehr Solarstromanlagen und Solarstromspeicher im Eigenheimsegment verbaut wurden als im Gesamtjahr 2022. Gleichzeitig entstand jedoch bei vielen Verbraucher:innen Verunsicherung darüber, auf welchen Zeitraum die Steuererleichterung angelegt ist.

Zuvor hatten viele Betreiber:innen von Solarstromanlagen durch mühsame bürokratische Steuerkniffe die Umsatzsteuer teilweise wieder zurückholen können. Das ist seit Anfang 2023 nicht mehr nötig, da der Mehrwertsteuersatz, der bei Kauf und Installation dem Anlagenbetreiber in Rechnung gestellt wird, null Prozent beträgt.

Aus Anlass der Corona- und Energiekrise hatten Bundesregierung und Gesetzgeber in den letzten Jahren außerdem befristete Umsatzsteuersenkungen für die Gastronomie und Energielieferungen eingeführt. Diese enden voraussichtlich zum Jahresende bzw. im März 2024.

„Offenbar werden diese befristeten Steuersenkungen mit dem neu eingeführten Photovoltaik-Umsatzsteuersatz verwechselt. Der Nullsteuersatz für den Kauf von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern ist jedoch dauerhaft und nicht befristet“, stellt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig klar.

Zuletzt hatte das Bundesfinanzministerium außerdem verfügt, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen, auf die sowohl die Einkommensteuerbefreiung als auch die Umsatzsteuerbefreiung zutrifft, ihre Photovoltaikanlage nicht mehr steuerlich beim Finanzamt anmelden müssen. Damit wurde „Photovoltaik ohne Finanzamt“ für Privathaushalte zum Standardfall.

Auf Nachfrage bestätigte das Ministerium dem BSW weiter, dass der Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen dauerhaft angelegt ist. Das sehe man schon daran, dass der neue Steuersatz im Paragrafen 12 „Steuersätze“ als neuer Absatz und damit eigenständiger Steuersatz eingefügt wurde, während die befristeten Steuerermäßigungen im Gesetz ausdrücklich mit Endterminen versehen sind.

-> Inhalte veröffentlicht durch Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) am 18.09.23 - - > hier lesen

erstellt 15.09.2023

Bundeskabinett beschließt Rechtsanspruch auf Balkonsolar

Mieter und Wohnungseigentümer haben künftig einen Anspruch darauf, dass die Hausbesitzer oder die Eigentümergemeinschaft Balkonsolar-Anlagen gestatten. Allerdings können die Eigentümer über das „Wie“ der Installation mitbestimmen – sie dürfen die Montage auf diesem Wege aber nicht durch überzogene Vorgaben verhindern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Bislang gehören zu diesem Katalog der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Vermieter und WEG haben laut Gesetzesentwurf zwar immer noch ein Mitspracherecht bei der Frage, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Grundsätzlich verbieten können sie es aber nicht.

Können Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer Steckersolargeräte in Zukunft ohne vorherige Absprache installieren?

"Nein. Trotz der Aufnahme der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sog. privilegierten baulichen Veränderungen bleibt es bei dem Grundsatz: Kein Bauen ohne Beschluss der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer. Es besteht aber ein Anspruch auf die Gestattung des „Ob“. Daneben muss im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung über das „Wie“ entschieden werden. "

Was gilt künftig, wenn Mieterinnen und Mieter ein Steckersolargerät installieren wollen?

"Mieterinnen und Mieter sollen künftig also vom Vermieter oder von der Vermieterin grundsätzlich verlangen können, dass ihnen die gegebenenfalls notwendige bauliche Veränderung zur Installation des Geräts gestattet wird"

Fragen und Erläuterungen zum Gesetzentwurf : (PDF des Bundesministerium der Justiz Stand 13.09.2023) ->

erstellt 31.08.2023

Welchen Einfluß hat die Temperatur bei Photovoltaikmodulen?

Photovoltaikmodule können im Sommer schon mal bis zu 75 Grad Celsius heiß werden, also ein Temperaturunterschied von 50 Grad gegenüber Nominaltemperatur. Was ist der Temperaturkoeffizient bei Photovoltaikmodulen und welchen Einfluß hat er auf die Leistung. -> hier eine einfache Erklärung

erstellt 21.06.2023 / akt. 30.06.23

Sachsen fördert Balkonkraftwerke

Millionen für Balkonkraftwerke, Speicher und Erneuerbare: Power für die sächsische Energiewende

jetzt Doppelt sparen:

" Förderfähig sind alle Geräte, die nach der Unterzeichnung der Richtlinie am 22. Juni 2023 gekauft wurden. Eine Beantragung der Förderung ist dann ab voraussichtlich Ende August mit dem Kaufbeleg möglich " - weiter Infos folgen

Sachsen will sogenannte Balkonkraftwerke fördern. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags gab dafür Fördermittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro frei. Grünen-Fraktionschefin Franziska Schubert sagte, jeder Haushalt könne künftig auf seinem Balkon eine kleine Solar-Anlage installieren und so grüne Energie erzeugen, beispielsweise für die eigenen Haushaltsgeräte. Auf diese Weise leiste man gemeinsam einen Beitrag zur Energiewende. Die Förderung für die Balkonkraftwerke von 300 Euro soll voraussichtlich ab Ende August online beantragt werden können. Weitere 15 Millionen Euro bewilligte der Haushalts-Ausschuss für die Förderung von Energiespeichern.

zu den Förderrichtlinien der SAB Bank Sachsen inkl. FAQ -> hier klicken

zur Pressemitteilung Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag -> hier klicken

Häufig gestellte Fragen zur Balkonkraftwerk-Förderung (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ) -> zu den FAQ

zur Pressemitteilung des sächsischen Energie- und Klimaschutzminister Günther v. 22.06.2023 -> hier klicken

erstellt 18.03.2023

Wir sind stolz! Wir sind nominiert! Wir sind motiviert!

Der E-Commerce in Deutschland boomt: Im letzten Jahr wurde ein Umsatz mit Waren in Höhe von rund 90,4 Milliarden Euro erzielt. Dabei sind es nicht nur die Global Player wie Amazon, die den Markt auf Trab halten. Auch kleinere Anbieter und der Mittelstand beweisen, dass sie die ganz speziellen Anforderungen des Onlinehandels mit Bravour meistern. Für genau diese Shops vergibt das Fachmagazin acquisa jährlich im Rahmen der E-Commerce Week, Deutschlands größtem E-Commerce-Event, den Award “Shop des Jahres”.

Wir wurden nominiert. Drücken Sie uns die die Daumen.

erstellt 14.3.2023

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Der Kauf der Gutscheine funktioniert folgendermaßen:

Beim Kauf von 1 Gutschein bekommen Sie einen Gutschein über 50 Euro, beim Kauf von 2 Gutscheinen bekommen Sie einen Gutschein von 100€ , beim Kauf von 4 Stück bekommen Sie einen Gutschein von 200€ usw.

Der nummerierte, datierte und mit der entsprechenden Summe ( je nach Anzahl von gewählten Stück) wird ihnen als digitaler Versand-Gutschein ( ca. Din A6) im PDF Dateiformat per E-Mail von uns zugeschickt um ihn dann selbst auszudrucken und verschenken.

Viel Spaß!

erstellt 1.2.2023

Der richtige Standort einer Solaranlage – Beachten sie Verschattung

Sie planen ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage. Beachten Sie die Verschattung durch umliegende Bäume oder Gebäude. Durch die Jahreszeiten ist hier der unterschiedliche Sonnenstand von Bedeutung.

Am 21. Dezember eines Jahres steht die Sonne am tiefsten und wirft die längsten Schatten des Jahres. Das Winterhalbjahr, also jetzt, ist daher ideal, um zu prüfen, ob das eigene Dach für Photovoltaik geeignet ist.

In der Zeit um die Wintersonnenwende kann man also am besten erkennen, ob das Dach durch umliegende Bäume oder Gebäude verschattet wird. Ist die Dachfläche an diesen Tagen nahezu ohne Verschattung, ist das Dach ideal für die Installation einer Aufdachanlage. Die Verschattung nimmt an den übrigen Tagen des Jahres wieder ab, da die Sonne höher steht.

Wie gehen Sie vor – hier ein Tipp

Machen Sie mehrmals am Tag Bilder von ihrem Dach, um die Lage der Schatten zu dokumentieren. Betrachten Sie ihr Dach auch in 4 Wochen wieder. Sollten einige Bereiche ihres Daches verschattet sein, kann dies bei der Planung beachtet und eventuell mit einer individuellen Planung umgangen werden. Überlegen sie auch wie sich umliegende Bäume und Sträucher in den nächsten 5 / 10 Jahren entwickeln werden.


erstellt 19.12.2022

Wir freuen uns auf eine erfolgreich Zukunft mit Ihnen.

Wir beziehen derzeit unsere deutlich größeren Geschäftsräume, mehr Platz für mehr Vielfalt, bessere persönliche Beratung verbunden mit einer bequemeren Anfahrt.

Ab 01. Januar 2023 finden sie uns im Gewerbegebiet Lichtenwalder Straße 19 in Niederwiesa.

Herzlichen Dank an alle Helfer und die Unterstützung der Gemeinde bei der Standortrecherche. Besonderer Dank gilt der Firma Dr. Brakhoff & Collegen GbR bei der flexiblen unkomplizierten Anmietung der Gewerbeimmobilie.

Wir freuen uns weiterhin in der Gemeinde Niederwiese mithelfen zu können die Energiewende voranzutreiben.

weitere Daten und Anfahrtsinfos siehe Link -> So finden Sie uns


erstellt 16.12.2022

ab 1. Januar 2023 0 % Umsatzsteuer bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UstG)

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen - auch ausdrücklich Balkonkraftanlagen.... auf Nullsteuersatz

Was heißt das konkret ? Dass für Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher

* weitere (Link ->) Infos und FAQ auf den Seiten des Bundesfinanzministerium

* weitere Abwicklungsinfos bei uns im Shop (Link ->) NEWS/0% MwSt.


erstellt 20.10.2022

Neu im Sortiment - Deye SUN 600

  • neuer Modulwechselrichter mit WLAN
  • entspricht der Anschlußleistung 600VA für steckerfertige Solaranlagen
  • für die Außenmontage geeignet

erstellt 13.7.22

RaviSolar Niederwiesa unterstützt Genial Sozial

Mit dem Projekt "genialsozial - Deine Arbeit gegen Armut" können Schüler und Schülerinnen vor dem Sommerferien für einen Tag in ein Unternehmen ihrer Wahl reinschnuppern, Einblicke in verschiedene Berufsfelder erhaschen und so Erfahrungen sammeln. Der dabei erarbeitete Lohn wird an Hilfsprojekte gespendet, die jungen Menschen in ärmeren Regionen dieser Welt Perspektiven ermöglichen und ihre Lebens- und Bildungschancen verbessern.

Dieses Jahr hat uns ein Schüler aus der Oberschule Niederwiesa besucht und fleißig mitgearbeitet. Er bekam Einblicke in die Auftragsbearbeitung, Lagerlogistik und Kommissionierung der Onlinebestellungen. Dabei stellte er viele Fragen und verbrachte einen spannenden Tag bei uns. Den Lohn haben wir als Firma gespendet - ein erfolgreiches Projekt!

Erfahren Sie mehr zum Projekt: https://www.saechsische-jugendstiftung.de/programme-projekte/genialsozial


erstellt Winter 2021

RAVISolar spendet an Kieselstein Cracks for HELP e.V.

Der Verein Kieselstein Cracks for HELP e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Eishockey-, Rollhockey- und Inline-Skater-Sport sowie verschiedene karitative Vereine am Standort Chemnitz zu fördern und zu unterstützen. Dazu sammeln sie jährlich Einnahmen über ihre Supporter-Wand und sind für jede Spende dankbar.

Wir finden das regionale Engagement super und beteiligen uns mit 60€ für den guten Zweck. Gern sind wir auch in den kommenden Jahren als Unterstützer mit von der Partie!