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Anmelde-Service

Wir helfen Ihnen ihr Balkonkraftwerk anzumelden

Nicht so kompliziert, wie Sie denken!

Balkonkraftwerke sind voll im Trend. Immer mehr Menschen entschließen sich eine Anlage zu installieren, sind sich aber unsicher ob und wie Sie diese anmelden müssen. Diese Hürde schreckt viele ab, beziehungsweise entscheiden sie sich, das Balkonkraftwerk ohne Anmeldung zu betreiben.

Dabei ist es gar nicht so kompliziert wie es scheint. Wir führen Sie schrittweise durch den Prozess und geben Ihnen Tipps, wie sie ihre Anlage einfach und rechtssicher anmelden.

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Bei der Anmeldung dreht es sich im Grunde um zwei separate Anmeldungen. Zum Einen bei deinem lokalen Netzbetreiber, zum Anderen bei der Bundesnetzagentur im sogenannten Marktstammdatenregister.

Dieser Prozess wird spätestens 2024 vom Gesetzgeber erleichtert. Natürlich halten wir Sie auf dem Laufendem. Genaueres finden Sie hier.

→ Anmelden beim Netzbetreiber

Grundsätzlich besteht keine Meldepflicht an den Netzbetreiber. Voraussetzung ist dann jedoch, dass eine Einspeisung in das Netz nicht beabsichtigt ist. Außerdem muss entweder ein Zwei-Richtungszähler oder ein Zähler mit Rücklaufsperre installiert sein. Ist eines dieser beiden Kriterien nicht erfüllt, besteht eine Anmeldepflicht beim Netzbetreiber.

→ Anmelden bei der Netzagentur

Als Stromerzeugungsanlage muss ein Balkonkraftwerk wie jede andere Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister registriert werden. Dabei spielt die Größe der Anlage keine Rolle. Auch kleine Balkonkraftwerke unterliegen bereits dieser Pflicht.

Was passiert, wenn ich es nicht anmelde?

Da ein Großteil des erzeugten Stroms im Rahmen des täglichen Bedarfs verbraucht wird, fällt eine unterlassene Registrierung der Anlage in der Regel nicht auf. Sollten Sie dennoch erwischt werden, kann die Nichtregistrierung nach § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe geahndet werden. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur Vermeidung möglicher rechtlicher Konsequenzen ist es daher empfehlenswert, das Balkonkraftwerk ordnungsgemäß anzumelden.


Anmelden bei der Bundesnetzagentur

Wir führen Sie schrittweise durch den Anmeldeprozess auf der Seite des Marktstammregisters.

Steckersolargeräte: Jetzt einfacher anmelden

Im „Solarpaket 1“ der Bundesregierung waren etliche Vereinfachungen für Steckersolar angekündigt worden. Eine der Maßnahmen sollte die vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister sein. Diese wurde jetzt von der Bundesnetzagentur vorgezogen.

Seit 1. April 2024 ist die Anmeldung von Steckersolargeräten ein Stück einfacher geworden: Wie politisch angekündigt, hat die Bundesnetzagentur den Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister vereinfacht. Ab sofort müssen für die kleinen Solargeräte weniger Angaben gemacht werden als zuvor.

Vereinfachung „light“

In einem Statement hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur die Änderung bejubelt: „Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen“.

Was bedeutet die Vereinfachung konkret?

Bei der neuen Anmeldemaske gibt es nun drei Auswahlmöglichkeiten: Steckerfertige Solaranlage (neu und vereinfacht), Solaranlage auf einem Dach und andere größere Solaranlage (meist Freiflächen oder speziellere Anlagen).

Beim Klick auf „steckerfertige Solaranlage“ werden nur noch folgende Daten abgefragt (siehe Screenshot unten): Ein selbst zu vergebender Name, die Anzahl der Module und die gesamte Modulleistung in Wattpeak, die Wechselrichterleitung, dazu die Nummer des Stromzählers zur Zuordnung.

Wird am Steckersolargerät eine (kleine) Batterie betrieben, wird noch deren Leistung in Watt und die Kapazität in Kilowattstunden des Speichers abgefragt.

Diese Daten können der Rechnung oder den Datenblättern entnommen werden und deshalb sogar von Laien eingetragen werden.

Bislang mussten - wie bei großen Anlagen - noch Fragen zur Regelbarkeit durch den Netzbetreiber und ähnliches beantwortet werden; das hat oft zu Irritationen bei privaten Betreibern von Steckersolargeräten geführt.

Anmeldung beim Netzbetreiber bleibt – zumindest vorerst

Fazit

Die Vereinfachung der Anmeldung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber leider nicht mehr. Jetzt gilt es, das (noch nicht verabschiedete) Solarpaket 1 so schnell es geht in die Umsetzung zu bekommen und dann mit dem Solarpaket II gleich weitere Vereinfachungen für die Solarnutzung politisch anzugehen. Parallel muss die neue Produktnorm zügig verabschiedet werden, um die dort verankerten Sicherheitskriterien wirksam werden zu lassen. Steckersolargeräte sind bislang sehr sicher – und das soll auch so bleiben.

Weitere Infos und was aktuell gilt -> hier weiterlesen

Welche Daten müssen Sie eintragen?

Datum der Inbetriebnahme: 

Anzahl der Module: je nach Modulanzahl

Bruttoleistung der gesamten Stromerzeugungseinheit: Die Anzahl der Module mit der Leistung eines Moduls multiplizieren (z. B. 2x 400 Watt = 800 Watt). Bitte beachten Sie, dass der Wert in kWp angegeben werden muss (800W = 0,8kW)

Zugeordnete Wechselrichterleistung: Leistung des Wechselrichters (z. B. 600 Watt, bzw. 0,6 kW)

Errichtungsort der Solaranlage: Steckerfertige Erzeugungsanlage

Anschlussnetzbetreiber/ Zählernummer


Anmelden beim Netzbetreiber

Um eine reibungslose Integration der Balkonkraftwerke in das Verteilnetz zu gewährleisten, überwacht und regelt der Verteilnetzbetreiber den sicheren Netzanschluss, stellt die erforderlichen Zähler zur Verfügung und überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

1 — Netzbetreiber finden

Jeder Region ist genau ein Verteilnetzbetreiber zugewiesen Eine Möglichkeit zur Ermittlung Ihres Netzbetreibers ist die Überprüfung Ihrer letzten Stromrechnung, auf der die Kontaktdaten Ihres Netzbetreibers ersichtlich sein sollten. Wenn Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie auf der Website Ihres regionalen Energieversorgers nach Informationen über Ihren Netzbetreiber suchen.

Alternativ haben wir eine Tabelle mit allen Netzbetreibern in Sachsen angehängt. (Exportiert am 9.10.23 aus dem MaStR mit Filter "MaStR-Nr. startet mit SNB")

2 — Antrag runterladen und ausfüllen

Auf der Website ihres Netzbetreibers erhalten Sie das entsprechende Formular. Suchen Sie nach "Balkonkraftwerk" oder Steckerfertige Solaranlage".

Alternativ laden Sie das Anmeldeformular der DGS (”Anmeldung eines steckerfertigen Erzeugungsgeräts”) herunter und füllen Sie anschließend die freien Felder aus.

3 — Weitere Anhänge zum Antrag

Zum ausgefüllten Antrag müssen folgende beiden Anhänge angefügt werden:

Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105

NA-Schutz Zertifikate des verwendeten Wechselrichters. Erfragen Sie das Zertifikat bei uns.

(Nur bei Bedarf)

Jetzt muss nur noch alles an den Netzbetreiber gesendet werden und - fertig! Falls kein alter rückwärtslaufender Stromzähler verbaut ist, kannst du jetzt das Balkonkraftwerk anschließen. Sollte ein alter Stromzähler verbaut sein gilt es noch den Austausch des Stromzählers abzuwarten.

Einfach selber Ökostrom erzeugen!