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"Mehrwertsteuerbefreiung" (0% Steuersatz) von Solaranlagen ab 2023 gem. § 12 Abs. 3 UStG

Information zur geplanten MwSt Befreiung von Solaranlagen ab 01.01.2023

- Für welche PV Anlagen gilt die Befreiung - Voraussetzungen - Nachweise - Kaufabwickung -

Im Rahmen des sog. "Jahressteuergesetzes 2022" gilt ab dem Jahr 2023 für Solaranlagen ein MwSt Satz von 0% sowie eine Freistellung der Ertragssteuer auf den Erlös des Stromverkaufs.

Für die MwSt wird in §12 Abs 3 UStG ein eigener Steuersatz i.H. von "0%" eingeführt. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, welche nachgewiesen und gegenüber der Finanzbehörde entsprechend dokumentiert werden müssen.

Wesentliche Voraussetzung für den "Nullsteuersatz" sind u.a.:

  • Pauschal anwendbar für Anlagen bis zu einer Bruttoleistung von 30kWp (gemäß Angabe im Marktstammdatenregister)
  • Installation auf / an oder in der Nähe eines Wohngebäudes
  • Rechnungsstellung direkt an den Betreiber der Solaranlage. Nicht an Zwischenhändler oder Installateure.
  • Nur für wesentliche Komponenten. Also Komponenten die für den Betrieb notwendig sind. wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher
  • Als zentraler Nachweis dient der Eintrag der Anlage aus dem Marktstammdatenregister
  • kein gewerblicher Weiterverkauf

Was bedeutet die Umsetzung für uns als Shopbetreiber und Händler?

Wir sind gegenüber der Finanzbehörde verpflichtet, zu prüfen ob die Voraussetzungen für die Nullsteuer vorliegen und diese zu dokumentieren.

Hierzu gehört eine Erklärung des Käufers, dass die Bedingungen gemäß §12 Abs 3 UStG erfüllt sind.

Daraus folgt:

Der Nullsteuersatz kann für nachfolgende Komponenten in der Regel angewendet werden:

  • Komplett Solaranlagen (bis 30kWp)
  • Mini PV Anlagen (also auch sogenannte Balkonkraftwerke)
  • Bauteile welche mit einer Seriennummer versehen sind wie z.B. Wechselrichter oder Batteriespeicher
  • Komplett Montagesysteme
  • Beachten Sie bitte, dass als weitere Voraussetzung für den Nullsteuersatz u.a. gilt, dass der Käufer = Anlagenbetreiber laut Marktstammdatenregister sein muss.

Bei Kleinteilen kommt es auf den Einzelfall an. Beispiele

  • Klein- und Einzelteile oder Teile für eine duale Nutzung Solar und Nicht- Solar wie z.B. Schrauben
  • Einzelne Schienen und Profile
  • Kleinere Baugruppen wie Befestigungsset

Außerdem wichtig: Kaufst Du Zubehör im Set mit Deiner Stecker-Solaranlage, zahlst Du 0 % Mehrwertsteuer.

Wenn Du Zubehör jedoch separat bestellst, weisen wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmung weiterhin 19% MwSt. aus.

Wie sieht die Umsetzung für den Kauf konkret aus:

Im Shop werden eindeutige Artikel wie z.B. Komplett PV Anlagen auf 0% MwSt umgestellt.

Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Kauf von Ihnen eine entsprechende Erklärung von Ihnen benötigen. Einen Vordruck finden Sie unten.

Restliche Artikel im Shop bleiben auf 19% MwSt. Bei größeren Einkäufen und eindeutigem Nachweis über die die Berechtigung des Nullsteuersatzes kann der Steuersatz in Absprache angepasst werden. Kontaktieren Sie uns bitte VOR dem Kauf per Email.

Wir benötigen von Ihnen nachfolgende Nachweise zur Anwendung des Nullsteuersatzes: